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VG Würzburg, 07.10.2014 - W 1 K 13.192 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Rücknahme; Anrechnung des Elterneinkommens; Falschangaben (Stiefvater statt leiblichem Vater angegeben); Vorsatz (verneint)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
Sozialhilfe - Zugunstenverfahren - kein Ausschluss der Rücknahme des …
Auszug aus VG Würzburg, 07.10.2014 - W 1 K 13.192
Daraus folgt, dass das bloße Vertretenmüssen der Falschangaben im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht ausreicht, sondern vielmehr zumindest bedingter Vorsatz, d.h. billigendes Inkaufnehmen der Unrichtigkeit durch den Auszubildenden erforderlich ist (vgl. HessLSG, U.v. 20.5.2011 - L 7 SO 92/10 - BeckRS 2011, 74098).
- VG Freiburg, 01.12.2021 - 1 K 3649/20
Gebühren für ein Studium
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 BAföG erhalten nicht adoptierte Stiefkinder jedenfalls nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg keine Ausbildungsförderung, selbst wenn ein Stiefelternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (VG Oldenburg, Beschluss vom 14.07.2003 - 5 B 2303/03 - juris); ferner ist im Rahmen des § 11 Abs. 2 Satz 1 BAföG nicht auf das Einkommen des Stiefvaters, sondern allein auf das der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern abzustellen (VG Würzburg, Urteil vom 07.10.2014 - W 1 K 13.192 - juris). - VG Bayreuth, 08.08.2022 - B 8 K 21.1247
Ausbildungsförderungsberechtigung als EU-Ausländer, Ehemaliges …
Gegen die Berücksichtigung des (ehemaligen) Stiefkindverhältnisses im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG spricht, dass bei der Berechnung eines BAföG-Anspruchs das Einkommen des Stiefvaters nicht berücksichtigt wird, § 11 Abs. 2 BAföG (vgl. VG Würzburg, U.v. 7.10.2014 - W 1 K 13.192 - juris).